Hinweisgebersystem
Gemeinsam gesetzeskonform
Das Thema Compliance hat für Webasto höchste Priorität. Es ist der Anspruch und die Verpflichtung des Unternehmens gegenüber Mitarbeitenden und Geschäftspartner*innen, stets im Einklang mit Gesetzen, Vorschriften und ethischen Werten zu handeln. Dies entspricht Grundhaltung und Unternehmenskultur und insbesondere dem Verständnis von Verantwortung von Webasto für Mensch, Umwelt und Gesellschaft.
Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und Normen können schnell zu erheblichen und schwerwiegenden Konsequenzen führen, unter anderem in Bezug auf Image, Finanzen und Geschäftspartnerschaften. Zu den Verstößen zählen Delikte wie Steuerbetrug, Bestechung, Diskriminierung oder Verletzung des Datenschutzes.
Durch Finanzkrisen, Wirtschaftsskandale und den Klimawandel sind zudem die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Umso wichtiger ist es, sensibel zu sein und ein wachsames Auge auf Fälle von Compliance-Verstößen zu haben. Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten in den Arbeitsbereichen einiger weniger zum Nachteil des gesamten Unternehmens sind inakzeptabel. Das Management von Webasto achtet strikt auf die Einhaltung von Compliance in der Organisation. Mitarbeitende sind verpflichtet, regelmäßig entsprechende Trainings zu absolvieren.
Darüber hinaus hat Webasto ein Hinweisgebersystem eingerichtet, um Compliance-Verstöße frühzeitig erkennen und gegen sie vorzugehen zu können. Über die webbasierte Plattform können Mitarbeitende ebenso wie Personen außerhalb des Unternehmens tatsächliche oder potenzielle Compliance-Verstöße vertraulich und anonym melden. Das System wird von einem externen Dienstleister gehostet und verwaltet und ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Hinweisgebersystem
Kontinuierliche Verbesserung in jeglichem beruflichen Kontext sowie entlang der gesamten Lieferkette: Bitte melden Sie Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften, Fehlverhalten oder Missbräuche
gemäß den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes („HinSchG“) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes („LkSG“).